Anmeldung und Rahmenvereinbarungen für Lehrer
1. Der Lehrer ist freiberuflich tätig und für die Versteuerung seiner Unterrichtshonorare selbst verantwortlich. Multiconcept unterbreitet dem Lehrer Unterrichtsangebote, die der Lehrer annehmen oder auch ablehnen kann. Der Unterricht wird in den Räumen des Schülers oder Lehrers durchgeführt. Die zu unterrichtenden Fächer sowie die Jahrgangsstufen werden nach den Angaben des Lehrers und persönlicher Absprache festgelegt.
2. Bei der Aufnahme eines Lehrers werden alle für eine Vermittlung relevanten Daten gespeichert. Diese müssen wahrheitsgemäß sein, werden von multiconcept vertraulich behandelt und nur zu Vermittlungszwecken verwendet.
3. Der Lehrer stellt seine ständige Erreichbarkeit per Telefon, Email oder durch AB sicher. Kommen Vermittlungsbemühungen durch Verschulden des Lehrers nicht zustande (z.B. durch fehlende Erreichbarkeit, schuldhaftes Versäumen des ersten Termins), behalten wir uns vor, den Lehrer aus der Dozentenliste zu entfernen.
4. Den vereinbarten ersten Termin mit einem neuen Schüler hat der Lehrer multiconcept in jedem Fall mitzuteilen und einzuhalten. Sollte der Termin verschoben werden, muss uns der Lehrer darüber innerhalb von 24 Stunden per Telefon, Email oder Fax informieren.
5. Wird nach der ersten Teststunde der Unterricht nicht fortgeführt, verständigt uns der Lehrer innerhalb von 48 Stunden per Telefon, Email oder Fax, ansonsten gilt die Vermittlung als erfolgreich.
6. Sollte der Unterricht nach der ersten Probestunde nicht fortgeführt werden, verpflichtet sich der Lehrer, für einen Zeitraum von 12 Monaten nicht für den Schüler selbst, im Auftrag Dritter oder durch eine Vermittlung des Schülers als Lehrkraft zu arbeiten. Bei Zuwiderhandlungen werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
7. Nach der ersten Probestunde entscheiden beide Seiten, ob der Unterricht fortgesetzt wird. Im Erfolgsfall vereinbart der Lehrer mit dem Schüler weitere Unterrichtstermine. Der Lehrer nimmt dabei die Unterrichtsgutscheine und ggf. auch die vereinbarten Fahrtkosten vom Schülers entgegen. Der Lehrer verpflichtet sich, dem Schüler auf Wunsch eine Quittung über die Höhe der Fahrtkostenr zu erstellen.
8. Der Unterricht ist privat. Die Bezahlung des Lehrers erfolgt durch Abrechnung der Unterrichtsgutscheine, die er in regelmäßigen Zeitabschnitten bei multiconcept in Form einer Honorabrechnung einreicht und direkt abrechnet . Das Honorar für eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten richtet sich nach Einzelvereinbarungen.
9. Der Lehrer identifiziert sich gegenüber der Firma durch seine Angaben bei der Registrierung sowie durch eine Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses. Die Ausweiskopie ist Bestandteil der Registrierung und wird der Firma zugesandt. Änderungen der Anschrift und neue Telefonnummern teilt der Lehrer umgehend der Firma mit.
10. Über diese Rahmenvereinbarungen hinausgehenden mündlichen Absprachen bestehen nicht. Änderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Sitz der zuständigen Niederlassung. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
11. Auf diese Rahmenvereinbarungen wurde der Lehrer ausdrücklich hingewiesen. Sie werden mit der Bewerbung akzeptiert und Bestandteil der Online - Bewerbung. Ein Doppel dieser Rahmenvereinbarungen hat der Lehrer zu seinen Akten genommen.